
Kostenübernahme durch die Kassen
Die Kosten der Behandlung durch unser Studio werden von den Kranken- bzw.
Gesundheitskassen in vielen Fällen als erweiterte kosmetische Behandlung gesehen und deshalb nicht übernommen !
Es gibt jedoch Situationen, in denen sich Kassen bereit erklären,
die Kosten für die Behandlung ganz oder teilweise zu übernehmen. Diese Fälle sind gegeben:
1.) wenn bei Ihnen durch Krankheit bedingt (z.B. Hirsutismus durch Hormonstörungen)
übermässiger Haarwuchs entstanden ist. Lassen Sie sich dies durch einen Arzt Ihres
Vertrauens (Hausarzt, Dermatologe oder Gynäkologe) bescheinigen.
2.) wenn Sie durch eine Hormonstörung übermässigen Haarwuchs an Stellen haben,
die sichtbar sind und Sie übergebühr psychisch belasten. In diesen Fällen brauchen
Sie erfahrungsgemäß ein Gutachten eines Psychotherapeuten oder eines Psychlogens.
3.) wenn Sie transsexuell sind und dies durch einen Gutachter anerkannt wurde.
Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, haben Sie gute Chancen, daß Ihre
Kasse sich an den Kosten zumindest beteiligt. Wir erstellen Ihnen dann ein
Angbot für die Enthaarung für Ihre Kasse und stellen Ihnen Unterlagen für die
Behandlung in unserem Studio zur Verfügung die Sie Ihrer Kasse zur Verfügung stellen
können. Senden Sie diese Unterlagen dann mit der Bitte zur Kostenübenahme
an Ihre Krankenkasse. Letztendlich bleibt es aber eine Entscheidung des für
Sie zuständigen Sachbearbeiters und damit Ihrer Kasse.
Links sehen Sie mit welchen Kassen wir bisher zusammengearbeitet haben.
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