Stand: 03.12.03
Kostenübernahme durch die Kassen
Die Kosten der Behandlung durch unser Studio werden von den Kranken- bzw. Gesundheitskassen in vielen
Fällen als erweiterte kosmetische Behandlung gesehen und deshalb nicht übernommen !
Es gibt jedoch Situationen, in denen sich Kassen bereit erklären, die Kosten für die Behandlung ganz oder teilweise zu übernehmen. Diese Fälle sind gegeben:
1.) wenn bei Ihnen durch Krankheit bedingt (z.B. Hirsutismus durch Hormonstörungen) übermässiger Haarwuchs entstanden ist. Lassen Sie sich dies durch einen Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Dermatologe oder Gynäkologe) bescheinigen.
2.) wenn Sie durch eine Hormonstörung übermässigen Haarwuchs an Stellen haben, die sichtbar sind und Sie übergebühr psychisch belasten. In diesen Fällen brauchen Sie erfahrungsgemäß ein Gutachten eines Psychotherapeuten oder eines Psychlogens.
3.) wenn Sie transsexuell sind und dies durch einen Gutachter anerkannt wurde.
Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, haben Sie gute Chancen, daß Ihre Kasse sich
an den Kosten zumindest beteiligt. Wir erstellen Ihnen dann ein Angbot für die Enthaarung
für Ihre Kasse und stellen Ihnen Unterlagen für die Behandlung in unserem Studio zur Verfügung
die Sie Ihrer Kasse zur Verfügung stellen können. Senden Sie diese Unterlagen dann mit der
Bitte zur Kostenübenahme an Ihre Krankenkasse. Letztendlich bleibt es aber eine Entscheidung
des für Sie zuständigen Sachbearbeiters und damit Ihrer Kasse.
Wir haben bisher unter anderem mit folgenden Kassen zusammengearbeitet:
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns !
Ihr HAIRLESS - Team